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Corona-Schutzkonzepte unserer Pfarrei

von | Sep 28, 2021

Aktuelle Corona-Schutzkonzepte

Hygieneschutzkonzept der Kirchengemeinde Unterasbach für das Gemeindehaus Unterasbach 100

Der Kirchenvorstand Unterasbach beschließt einstimmig, mit 7 JA-Stimmen, in seiner Sitzung am 22.09.2021 folgendes Konzept für die Nutzung des Gemeindehauses in Zeiten der Gültigkeit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  1. Das Gemeindehaus steht für Veranstaltungen zur Verfügung, sofern dieses Hygieneschutzkonzept befolgt wird. Dafür ist die Leitung der Veranstaltung verantwortlich. Sie kann weitere Personen mit der Durchführung beauftragen.
  1. Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.
  2. Es gibt keine speziellen Regelungen für Gruppen, Kreise und Veranstaltungen der
    Kirchengemeinden. Es gelten die grundlegenden Regelungen, wie die allgemeinen Verhaltensanordnungen (Abstand und Hygiene), die Maskenpflicht und die 3G-Regel.

Für Gruppenstunden (wie auch kirchlichen Unterricht), Gremiensitzungen oder sonstige Treffen mit absehbarem Personenkreis gilt:

     –    Im Außenbereich keine Maske und kein 3G-Nachweis.

     –    Innen Tragepflicht einer medizinischen Maske, außer an festen Sitz- oder Stehplätzen  

         und bei 1,5 Metern Abstand.

     –    3G-Nachweis ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.

  1. Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger Allgemein- und ggf.  Einzelverfügungen sowie bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor.
  1. Es sollte keine Gruppenbildung vor, während oder nach der Veranstaltung stattfinden.
  2. Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.
  1. Der Veranstaltungsraum ist regelmäßig zu lüften (mind. 10 Minuten je volle Stunde).
  2. Am Eingang des Gemeindehauses ist die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände gegeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich in den Toiletten die Hände zu waschen.
  1. Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden – werden nach dem Gebrauch desinfiziert.
  2. Die Toiletten im Gemeindehaus dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden.
  3. Jede Veranstaltung muss im Pfarrbüro angemeldet werden (Tel. 09834-266).
  4. Um die erforderlichen Mindestabstände während der Veranstaltungen einzuhalten, gilt
    bei der Nutzung des Gemeindesaales die Obergrenze von 11 Personen.
  5. Küchenbenutzung kann unter konsequenter Einhaltung aller Corona-Abstands- und
     Hygieneregeln im Einzelfall durch den Kirchenvorstand gestattet werden.
  6. Zurzeit wird das Gemeindehaus Unterasbach grundsätzlich nicht außerkirchlichen
    Nutzern überlassen.
  7. Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird sichtbar im Gemeindehaus ausgehängt.

Oberasbach, 22. September 2021
Der Kirchenvorstand Unterasbach

___________________________________

Der Kirchenvorstand Unterasbach beschließt einstimmig, mit 7 JA-Stimmen, am 22.09.2021 für die Gottesdienste in der St. Michaelskirche folgendes Schutzkonzept in der Corona-Pandemie:

„Gottesdienste können gefeiert werden. Allgemein gilt Folgendes:
Wo immer möglich, ist zu Personen eines anderen Hausstandes ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. Es wird auf ausreichende Belüftung geachtet. Wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht möglich ist, ist grundsätzlich eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Wem aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist und dies nachweisen kann, ist von der Trageverpflichtung befreit.

Jeder Körperkontakt ist zu vermeiden.

Die Gottesdienste werden mit 1,5 Metern Abstand der Besuchenden (ausgenommen Personen desselben Hausstandes) gefeiert. Die maximale Obergrenze beträgt 50 Personen. Die gekennzeichneten Plätze sind einzunehmen. Beim Hinein- und Hinausgehen muss die Maske getragen werden, am Sitzplatz und beim Singen aber nicht.

Liturgisches Sprechen, Singen und Predigen des Liturgen/-in ohne Maske mit Mindestabstand 2 m (wo lautes Sprechen ohne Mikrofon nötig ist, weiterhin 4 m).

Musik im Gottesdienst: Instrumentalensembles wie auch Posaunenchöre dürfen im Abstand der Personen zueinander und in alle Richtungen von 1,5 Metern spielen.

Das Heilige Abendmahl feiern wir weiterhin mit vorher an den Platz mitgenommener, verpackter Hostie ohne Kelch.

Für Bestattungen kann die Kirche im Rahmen der Regeln für Gottesdienste genutzt werden.
Kollekte wird weiterhin, wie auch der Klingelbeutel, nur am Ausgang erbeten.

Desinfektionsmittel werden am Eingang zur Benutzung vorrätig gehalten.
Beim Hineingehen und beim Hinausgehen sollen Unterschreitungen der Abstände sowie unnötige Wege unbedingt vermieden werden.
Verantwortlich für die Durchführung dieser Gottesdienste ist der Kirchenvorstand Unterasbach mit dem Mesnerehepaar als Sicherheitsteam, das das Schutzkonzept durchsetzen muss.

Sollten Anordnungen der staatlichen bzw. kommunalen Behörden weitere Einschränkungen vorsehen, sind sie automatisch Teil dieses Infektionsschutzkonzeptes.“

__________________________________

Der Kirchenvorstand Unterasbach beschließt einstimmig, mit 7 JA-Stimmen, für den kirchlichen Friedhof Unterasbach ab dem 22.09.2021 folgendes Schutzkonzept in der Corona-Pandemie:

„Der Kirchenvorstand Unterasbach hat als Träger das Hausrecht im Friedhof St. Michael und setzt die Regeln des Schutzkonzeptes dort durch. Für Bestattungen gelten außen die Regeln für Gottesdienste im Freien, nachdem die Leichenhalle weiterhin geschlossen bleibt.

Bei einer Trauerfeier im Freien dürfen höchstens 100 Personen unter Einhaltung der Abstandsgrenzen von 1, 5 Metern zwischen den Personen teilnehmen.

Das Tragen einer medizinischen Maske ist anlässlich der Trauerfeier auf dem Friedhofsgelände Pflicht, wenn der Abstand zu Personen anderer Hausstände weniger als 1,5 Meter beträgt. Auch Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Lebensjahr müssen eine Maske tragen.

Die Fortsetzung des Gottesdienstes nach der Beisetzung auf dem Friedhof in der Kirche ist gemäß den Bestimmungen für Gottesdienste (Obergrenze + Abstand 1,5 m) möglich.

Für die Abstandsregelung und die medizinische Maske tragen alle Teilnehmenden selbst die primäre Verantwortung.

Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Wahrung der nötigen Abstände zu richten beim Weg zum Grab sowie für den persönlichen Abschied am Grab. Je nach Lage des Grabes ist eine Einbahn-Regelung vorzusehen und kenntlich zu machen. Sind die Verhältnisse am Grab eng, sollte abgewartet werden, bis die vorherigen Personen vom Grab wieder weggegangen sind.

Desinfektionsmöglichkeiten werden an den beiden Eingängen durch die Kirchengemeinde angeboten. Während der Beerdigungen bleiben die Eingangstüren zum Friedhof geöffnet, um die Berührung der Klinken zu vermeiden.

Durch Aufsteller wird auf den notwendigen Abstand von 1,5 Metern hingewiesen. Das Mikrofon ist nur von einer Person zu benutzen. Die Schaufel für den Erdwurf ist nur vom jeweiligen Liturgen/in zu benutzen und anschließend von dem Bestatter wegzustellen.

Weihwassergaben bei katholischen Bestattungen am offenen Grab sind nur von einer Person durchzuführen.

Alle derzeit gültigen staatlichen und kommunalen Richtlinien sind Bestandteil dieses Schutzkonzeptes. 

Unser kirchlicher Friedhof ohne Benutzungszwang für hoheitliche Tätigkeiten überträgt dem jeweiligen Bestatter mit seinem Personal die Verantwortung für alle von ihnen durchgeführten Tätigkeiten. Dies betrifft die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, die Bestellung der Sargträger, das Herrichten (Ausheben, Verfüllen und Schließen) des Grabes sowie das Versenken des Sarges. Hierzu hat der Bestatter für die Umsetzung und Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts zu sorgen. Dies muss jeweils mit dem Bestatter vorher vereinbart werden. Dazu wird dem Bestatter dieses Corona-Sicherheitskonzept vorgelegt, wobei der Bestatter eine Erklärung unterzeichnet, dass er das Sicherheitskonzept für den Friedhof Unterasbach erhalten hat, und dass er sich verpflichtet, für dessen Umsetzung und Kontrolle zu sorgen und zu haften.

Auch bei nicht-evangelischen Bestattungen trägt die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Unterasbach Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Sicherheitsbestimmungen. Deren Umsetzung und Kontrolle kann die Kirchengemeinde allerdings delegieren, bzw. vertraglich übertragen, hat aber trotzdem die Pflicht zu kontrollieren, ob die Aufgaben durch den jeweiligen Bestatter ordnungsgemäß wahrgenommen werden.“

Ich habe dieses Schutzkonzept für den Friedhof St. Michael Unterasbach erhalten und zur Kenntnis genommen, und ich verpflichte mich zu dessen Beachtung und Umsetzung.

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Ort, Datum                                                                           Stempel, Unterschrift

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Der Kirchenvorstand Oberasbach beschließt einstimmig, mit 5 JA-Stimmen, am 22.09.2021 für die Gottesdienste in der St. Wolfgangskirche folgendes Schutzkonzept in der Corona-Pandemie:
„Gottesdienste können gefeiert werden. Allgemein gilt Folgendes:
Wo immer möglich, ist zu Personen eines anderen Hausstandes ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. Es wird auf ausreichende Belüftung geachtet. Wo die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht möglich ist, ist grundsätzlich eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Wem aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist und dies nachweisen kann, ist von der Trageverpflichtung befreit.

Jeder Körperkontakt ist zu vermeiden.

Die Gottesdienste werden mit 1,5 Metern Abstand der Besuchenden (ausgenommen Personen desselben Hausstandes) gefeiert. Die maximale Obergrenze beträgt 50 Personen. Die gekennzeichneten Plätze sind einzunehmen. Beim Hinein- und Hinausgehen muss die Maske getragen werden, am Sitzplatz und beim Singen aber nicht.

Liturgisches Sprechen, Singen und Predigen des Liturgen/-in ohne Maske mit Mindestabstand 2 m (wo lautes Sprechen ohne Mikrofon nötig ist, weiterhin 4 m).

Musik im Gottesdienst: Instrumentalensembles wie auch Posaunenchöre dürfen im Abstand der Personen zueinander und in alle Richtungen von 1,5 Metern spielen.

Das Heilige Abendmahl feiern wir weiterhin mit vorher an den Platz mitgenommener, verpackter Hostie ohne Kelch.

Für Bestattungen kann die Kirche im Rahmen der Regeln für Gottesdienste genutzt werden.
Kollekte wird weiterhin, wie auch der Klingelbeutel, nur am Ausgang erbeten.

Desinfektionsmittel werden am Eingang zur Benutzung vorrätig gehalten.
Beim Hineingehen und beim Hinausgehen sollen Unterschreitungen der Abstände sowie unnötige Wege unbedingt vermieden werden.
Verantwortlich für die Durchführung der Gottesdienste ist der Kirchenvorstand Oberasbach mit der Mesnerin als Sicherheitsteam, das das Schutzkonzept durchsetzen muss.

Sollten Anordnungen der staatlichen bzw. kommunalen Behörden weitere Einschränkungen vorsehen, sind sie automatisch Teil dieses Infektionsschutzkonzeptes.“

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Hygieneschutzkonzept der Kirchengemeinde Oberasbach für das Gemeindehaus Oberasbach 31
Der Kirchenvorstand Oberasbach beschließt einstimmig, mit 5 JA-Stimmen, in seiner Sitzung am 22.09.2021 folgendes Konzept für die Nutzung des Gemeindehauses in Zeiten der Gültigkeit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  1. Das Gemeindehaus steht für Veranstaltungen zur Verfügung, sofern dieses Hygieneschutzkonzept befolgt wird. Dafür ist die Leitung der Veranstaltung verantwortlich. Sie kann weitere Personen mit der Durchführung beauftragen.
  2. Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.
  3. Es gibt keine speziellen Regelungen für Gruppen, Kreise und Veranstaltungen der Kirchengemeinden. Es gelten die grundlegenden Regelungen, wie die allgemeinen Verhaltensanordnungen (Abstand und Hygiene), die Maskenpflicht und die 3G-Regel.
    Für Gruppenstunden (wie auch kirchlichen Unterricht), Gremiensitzungen oder sonstigen Treffen mit absehbarem Personenkreis gilt:
    – Im Außenbereich keine Maske und kein 3G-Nachweis.
  • Innen Tragepflicht einer medizinischen Maske, außer an festen Sitz- oder Stehplätzen und bei 1,5 Metern Abstand.
  • 3G-Nachweis ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
  1. Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger Allgemein- und ggf. Einzelverfügungen sowie bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor.
  2. Es sollte keine Gruppenbildung vor, während oder nach der Veranstaltung stattfinden.
  3. Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.
  4. Der Veranstaltungsraum ist regelmäßig zu lüften (mindestens 10 Minuten je volle Stunde).
  5. An den Eingängen des Gemeindehauses ist die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände gegeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich in den Toiletten die Hände zu waschen.
  6. Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden – werden nach dem Gebrauch desinfiziert.
  7. Die Toiletten im Gemeindehaus dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden.
  8. Jede Veranstaltung muss im Pfarrbüro angemeldet werden (Tel. 09834-266).
  9. Um die erforderlichen Mindestabstände während der Veranstaltungen einzuhalten, gelten folgende Obergrenzen bei der Nutzung der Räume:
  • Gemeindesaal – 15 Personen plus 5 Personen im hinteren, abgetrennten Teil
  • Probenraum des Posaunenchores – 12 Personen

(Bei zusammensitzenden Familienangehörigen ergeben sich höhere Obergrenzen.)

  1. Küchenbenutzung kann unter konsequenter Einhaltung aller Corona-Abstands- und Hygieneregeln im Einzelfall durch den Kirchenvorstand gestattet werden.
  2. Zurzeit wird das Gemeindehaus Oberasbach grundsätzlich nicht außerkirchlichen Nutzern überlassen.
  3. Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird sichtbar in den Räumen des Gemeindehauses ausgehängt.

Oberasbach, 22. September 2021
Der Kirchenvorstand


 

 


Der Kirchenvorstand Unterasbach beschließt einstimmig, mit 7 JA-Stimmen, für die Kirchengemeinde Unterasbach bezüglich der Gottesdienste in der St. Michaelskirche ab 28. Juni 2020 folgendes Schutzkonzept in der Corona-Pandemie (Update 24.06.2020):

„Der Kirchenvorstand Unterasbach hat das Hausrecht in der St. Michaelskirche und setzt die Regeln des Schutzkonzeptes dort durch.
Sicherheitsteam
Der Kirchenvorstand Unterasbach weiß sich verantwortlich für die Gottesdienste und bildet für jeden Gottesdienst ein Sicherheitsteam aus Mitgliedern des Kirchenvorstandes. Sollten die momentanen Regeln für längere Zeit gelten, können auch weitere Gemeindeglieder nach entsprechender Information und Schulung das Sicherheitsteam ergänzen.
Bei jedem Gottesdienst sind mindestens 3 Personen vom Sicherheitsteam anwesend (vor der Kirche am Emporenaufgang, Kircheneingang unten, in der Kirche).
Raum
Die Kirchentüren werden am Anfang und am Ende des Gottesdienstes offengehalten. Hinweise zum Verhalten im Gottesdienst werden durch Schilder (am besten auf Aufstellern) kenntlich gemacht. Das Sicherheitsteam achtet auf die geforderten Abstände vor und in der Kirche, Klebemarkierungen sollen angebracht werden, wenn über 30 Personen zum Gottesdienst zugelassen sind. Die Sitzplätze in der Kirche werden mit Kreppband gekennzeichnet und sind auch durch die bereits vorhandenen Liedblätter kenntlich. Die Empore der St. Michaelskirche wird von wenigen Gottesdienstbesuchern mit den geforderten Abständen genutzt, dabei wird jeweils die erste Bank freigehalten und nur jeweils ein Gottesdienstbesucher darf die kurze Treppe zur Empore benutzen.
Teilnehmende
Die Höchstzahl der Gottesdienstbesuchenden, gemäß der derzeit gültigen Abstandsregeln beim Singen ohne Maske (zwei Meter in jede Richtung, mindestens 4 Meter von Altar entfernt), beträgt bei Belegung der 1., 4., 7. und 10. Reihe unten bei den langen Ständen je zwei Personen und der 1., 4. und 7. Reihe bei den kurzen Ständen je eine Person. Damit können unten 11 Besucher den Gottesdienst feiern. Auf der Empore finden am hinteren langen Stand der Nordseite zwei Personen Platz, an der Wand in der ersten und vierten Bank an der Nordwest-Ecke je eine Person, und auf der 2. und 5. Bank an der Südwest-Ecke jeweils zwei Personen. Damit können 8 Personen auf der Empore den Gottesdienst mitfeiern. Insgesamt können wir unter den derzeitigen Gegebenheiten 19 Plätze, abzüglich 3 Plätze für das Sicherheitsteam, also noch 16 Gottesdienstplätze anbieten.
Es werden nur die markierten Plätze angeboten, es ist aber möglich, dass Ehepaare bzw. zu einem Haushalt gehörende Personen zusammensitzen, sofern sich die Abstände zu den anderen Plätzen nicht verschieben.
Alle Gottesdienstbesuchenden tragen beim Weg zum Platz und aus der Kirche hinaus Nase-Mundbedeckung, die selbst mitgebracht werden soll oder gegen eine Spende erhältlich ist.
Normalerweise werden nicht mehrere Gottesdienste hintereinander gefeiert. Sollte sich eine Kasualie anschließen, wird vorher desinfiziert.
Eine Anmeldung der gesunden Gemeindeglieder vor dem Gottesdienst ist notwendig und ist möglich während der Bürostunden des Pfarramtes am Mittwoch und Freitag von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr.
Desinfektion
Das Sicherheitsteam hält Desinfektionsmittel an den Kircheneingängen jeweils auf einem Stuhl oder einem kleinen Tisch vorrätig. Die Türklinken und die liturgischen Gegenstände werden desinfiziert. Mikrofone werden nicht verwendet. Das Sicherheitsteam achtet ebenso darauf, dass durch Desinfektion keine Materialschäden verursacht werden.
Gottesdienst
Die Gottesdienste finden in einer verkürzten Form statt. Kurzer Gemeindegesang wird durch Liedblätter ermöglicht. Die Kollekte am Ausgang wird je zur Hälfte für Klingelbeutel und für Kollekte verbucht. Wenn sich eine Kasualie an den Gottesdienst anschließt, wird eine ca. 30minütige Pause eingehalten und die Kirche gründlich gelüftet.
Das Heilige Abendmahl werden wir in den nächsten Wochen nicht in der Kirche feiern.
Abschließende Bestimmungen
Der oder die Liturg/-in amtieren nur vom Altar aus. Das Sicherheitsteam weist alle auf die geltenden Regeln hin und moderiert ein geordnetes Betreten der Kirche, einen regelkonformen Gottesdienstverlauf sowie ein sicheres Verlassen der Kirche.“
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Hygieneschutzkonzept der Kirchengemeinde Unterasbach für das Gemeindehaus Unterasbach 100
Der Kirchenvorstand Unterasbach beschließt einstimmig, mit 7 JA-Stimmen, in seiner Sitzung am 24.6.2020 folgendes Konzept für die Nutzung des Gemeindehauses in Zeiten der Gültigkeit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  1. Das Gemeindehaus steht für Veranstaltungen, die vom Staat erlaubt sind, ab sofort wieder zur Verfügung, sofern dieses Hygieneschutzkonzept befolgt wird. Dafür ist die Leitung der Veranstaltung verantwortlich. Sie kann weitere Personen mit der Durchführung beauftragen und verpflichtet sich, ein Hygieneschutzkonzept für die jeweilige Veranstaltung schriftlich zu erstellen, in Papierform mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Sie ist dafür verantwortlich, dass dieses Hygieneschutzkonzept mit den jeweiligen Vorgaben der Behörden übereinstimmt. Die Leitungsperson übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus in dem Sinne, dass sie Personen, die sich nicht an dieses Hygieneschutzkonzept halten, aus dem Haus weist.
  2. Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.
  3. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter den Teilnehmenden zu ermöglichen, sind die Kontaktdaten der Teilnehmenden (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes/ Kursdauer) zu dokumentieren und auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden zu übermitteln. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Der Leitende der Veranstaltung hat die Teilnehmenden bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DS-GVO in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
  4. Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger Allgemein- und ggf. Einzelverfügungen sowie bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor.
  5. Veranstaltungen, die Körperkontakt erfordern, sind untersagt oder müssen durch die zuständige Behörde ausdrücklich genehmigt werden.
  6. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1 ½ Metern zwischen den Teilnehmern vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten. Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmern zu tragen und sind ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.
  7. Es soll keine Gruppenbildung vor, während oder nach der Veranstaltung stattfinden.
  8. Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.
  9. Es erfolgt kein Austausch von Arbeitsmaterialien, das Berühren derselben Gegenstände ist möglichst zu vermeiden.
  10. Der Veranstaltungsraum ist regelmäßig zu lüften (mindestens 10 Minuten je volle Stunde).
  11. Am Eingang des Gemeindehauses ist die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände gegeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich in den Toiletten die Hände zu waschen.
  12. Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden – werden nach dem Gebrauch desinfiziert.
  13. Die Toiletten im Gemeindehaus dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden.
  14. Jede Veranstaltung muss im Pfarrbüro angemeldet werden (Tel. 09834-266). Es findet immer nur eine Veranstaltung im Gemeindehaus statt. Wer eine Veranstaltung im Gemeindehaus durchführt, erhält eine Ausfertigung dieses Hygieneschutzkonzeptes.
  15. Um die erforderlichen Mindestabstände während der Veranstaltungen einzuhalten, gilt bei der Nutzung des Gemeindesaales die Obergrenze von 10 Personen.
  16. Veranstaltungen mit Bewirtung, auch durch externe Gastronomen, sind zurzeit im Gemeindehaus nicht möglich. Eine Benutzung der Küche durch den Veranstalter kann ebenfalls nicht erlaubt werden.
  17. Zurzeit wird das Gemeindehaus Unterasbach nicht außerkirchlichen Nutzern überlassen.
  18. Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird sichtbar im Gemeindehaus ausgehängt.

 

Unterasbach, 24. Juni 2020

Der Kirchenvorstand

 

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Der Kirchenvorstand Unterasbach beschließt einstimmig, mit 7 JA-Stimmen, für den kirchlichen Friedhof Unterasbach ab 24. Juni 2020 folgendes Schutzkonzept in der Corona-Pandemie:

„Der Kirchenvorstand Unterasbach hat als Träger das Hausrecht im Friedhof St. Michael und setzt die Regeln des Schutzkonzeptes dort durch. Für Bestattungen gelten die Regeln für Gottesdienste im Freien, nachdem die Leichenhalle weiterhin geschlossen bleibt.

Bei einer Trauerfeier im Freien dürfen 50, höchstens aber 100 Personen unter Einhaltung der Abstandsgrenzen von 1, 5 Metern zwischen den Personen teilnehmen. Wenn die staatlichen Vorgaben zur Höchstzahl des Teilnehmerkreises weiter gelockert werden, müssen trotzdem immer die Mindestabstände von 1,5 Metern beachtet werden. Die Fläche des Friedhofes St. Michael in Unterasbach beträgt in unteren Teil ca. 1.200 qm. Danach bestimmt sich die Höchstzahl der Teilnehmenden an einer Bestattung.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Trauerfeier im Freien wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht.

Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Wahrung der nötigen Abstände zu richten beim Weg zum Grab sowie für den persönlichen Abschied am Grab. Je nach Lage des Grabes ist eine Einbahn-Regelung vorzusehen und kenntlich zu machen. Sind die Verhältnisse am Grab eng, muss abgewartet werden, bis die vorherigen Personen vom Grab wieder weggegangen sind.

Desinfektionsmöglichkeiten werden an den beiden Eingängen durch die Kirchengemeinde angeboten. Während der Beerdigungen bleiben die Eingangstüren zum Friedhof geöffnet, um die Berührung der Klinken zu vermeiden.

Durch Aufsteller wird auf den notwendigen Abstand von 1,5 Metern hingewiesen. Das Mikrofon ist nur von einer Person zu benutzen. Die Schaufel für den Erdwurf ist nur vom jeweiligen Liturgen zu benutzen und anschließend von dem Bestatter wegzustellen.

Weihwassergaben bei katholischen Bestattungen am offenen Grab sind nur von einer Person durchzuführen.

Alle derzeit gültigen staatlichen und kommunalen Richtlinien sind Bestandteil dieses Schutzkonzeptes.

Unser kirchlicher Friedhof ohne Benutzungszwang für hoheitliche Tätigkeiten überträgt dem jeweiligen Bestatter mit seinem Personal die Verantwortung für alle von ihnen durchgeführten Tätigkeiten. Dies betrifft die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, die Bestellung der Sargträger, das Herrichten (Ausheben, Verfüllen und Schließen) des Grabes sowie das Versenken des Sarges. Hierzu hat der Bestatter für die Umsetzung und Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts zu sorgen. Dies muss jeweils mit dem Bestatter vorher vereinbart werden. Dazu wird dem Bestatter dieses Corona-Sicherheitskonzept vorgelegt, wobei der Bestatter eine Erklärung unterzeichnet, dass er das Sicherheitskonzept für den Friedhof Unterasbach erhalten hat, und dass er sich verpflichtet, für dessen Umsetzung und Kontrolle zu sorgen und zu haften.

Auch bei nicht-evangelischen Bestattungen trägt die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Unterasbach Verantwortung für die Einhaltung der Corona-Sicherheitsbestimmungen. Deren Umsetzung und Kontrolle kann die Kirchengemeinde allerdings delegieren, bzw. vertraglich übertragen, hat aber trotzdem die Pflicht zu kontrollieren, ob die Aufgaben durch den jeweiligen Bestatter ordnungsgemäß wahrgenommen werden.“

 

 

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Der Kirchenvorstand Oberasbach beschließt für die Kirchengemeinde Oberasbach bezüglich der Gottesdienste in der St. Wolfgangskirche ab 28. Juni 2020 einstimmig,

mit 4 JA-Stimmen, folgendes Schutzkonzept in der Corona-Pandemie (Update 24.06.2020):

„Der Kirchenvorstand Oberasbach hat das Hausrecht in der St. Wolfgangskirche und setzt die Regeln des Schutzkonzeptes dort durch.

Sicherheitsteam

Der Kirchenvorstand Oberasbach weiß sich verantwortlich für die Gottesdienste und bildet für jeden Gottesdienst ein Sicherheitsteam aus Mitgliedern des Kirchenvorstandes. Sollten die momentanen Regeln für längere Zeit gelten, können auch weitere Gemeindeglieder nach entsprechender Information und Schulung das Sicherheitsteam ergänzen. Bei jedem Gottesdienst sind mindestens 3 Personen vom Sicherheitsteam anwesend (vor der Kirche, Ausgang, in der Kirche).

Raum

Die Kirchentüre wird am Anfang und am Ende des Gottesdienstes offengehalten. Hinweise zum Verhalten im Gottesdienst werden durch Schilder (am besten auf Aufsteller) kenntlich gemacht. Das Sicherheitsteam achtet auf die geforderten Abstände vor und in der Kirche, Klebemarkierungen sollen angebracht werden, wenn über 30 Personen zum Gottesdienst zugelassen sind.

Die Sitzplätze in der Kirche werden mit Kreppband gekennzeichnet und sind auch durch die bereits vorhandenen Liedblätter kenntlich. Die Empore der St. Wolfgangskirche wird nur vom Organisten und dem Sicherheitsteam mit den geforderten Abständen genutzt.

Teilnehmende

Die Höchstzahl der Gottesdienstbesuchenden, gemäß der derzeit gültigen Abstandsregeln bei Singen ohne Maske (zwei Meter in jede Richtung, mind. 4 Meter vom Altar entfernt), beträgt bei Belegung der 1., 4., 7. und der 10. Bankreihe auf der Kanzelseite 8 Personen und auf der Lesepultseite 4 Personen, die aber jeweils noch weitere Personen aus der Hausgemeinschaft neben sich sitzen haben können. Damit ergibt sich eine variable Höchstzahl der Gottesdienstbesucher.

Ehepaare bzw. zu einem Haushalt gehörende Personen können auf der 1., 4., 7. und 10. Bankreihe der Lesepultseite Platz finden (Familienbänke).

Alle Gottesdienstbesuchenden tragen beim Weg zum Platz und wieder nach draußen Nase-Mundbedeckung, die selbst mitgebracht werden soll oder gegen eine Spende erhältlich ist.

Normalerweise werden nicht mehrere Gottesdienste hintereinander gefeiert. Sollte sich eine Kasualie anschließen, wird vorher desinfiziert.

Eine Anmeldung der gesunden Gemeindeglieder vor dem Gottesdienst ist notwendig und ist möglich bis Freitagabend um 18.00 Uhr in Obenbrunn bei Kirchenvorsteherin Frau Carola Föttinger sowie in Oberasbach bei Kirchenvorsteher Herrn Jürgen Kanzler und Kirchenvorsteher Herrn Alexander Beck.

Desinfektion

Das Sicherheitsteam hält Desinfektionsmittel am Kircheneingang auf einem Stehtisch vorrätig. Die Türklinken und die liturgischen Gegenstände werden desinfiziert. Mikrofone werden nicht verwendet. Das Sicherheitsteam achtet ebenso darauf, dass durch Desinfektion keine Materialschäden verursacht werden.

Gottesdienst

Die Gottesdienste finden in einer verkürzten Form statt. Kurzer Gemeindegesang wird durch Liedblätter ermöglicht. Die Kollekte am Ausgang wird je zur Hälfte für Klingelbeutel und für Kollekte verbucht. Wenn sich eine Kasualie an den Gottesdienst anschließt, wird eine ca. 30minütige Pause eingehalten und die Kirche gründlich gelüftet.

Das Heilige Abendmahl werden wir in den nächsten Wochen nicht in der Kirche feiern.

Abschließende Bestimmungen

Der oder die Liturg/-in amtieren nur vom Altar aus. Das Sicherheitsteam weist auf die geltenden Regeln hin und moderiert ein geordnetes Betreten der Kirche, einen regelkonformen Gottesdienstverlauf sowie ein sicheres Verlassen der Kirche.“

 

 

———–

Hygieneschutzkonzept der Kirchengemeinde Oberasbach

für das Gemeindehaus Oberasbach 31

Der Kirchenvorstand Oberasbach beschließt einstimmig, mit 4 JA-Stimmen, in seiner Sitzung am 24.6.2020 folgendes Konzept für die Nutzung des Gemeindehauses in Zeiten der Gültigkeit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

  1. Das Gemeindehaus steht für Veranstaltungen, die vom Staat erlaubt sind, ab sofort wieder zur Verfügung, sofern dieses Hygieneschutzkonzept befolgt wird. Dafür ist die Leitung der Veranstaltung verantwortlich. Sie kann weitere Personen mit der Durchführung beauftragen und verpflichtet sich, ein Hygieneschutzkonzept für die jeweilige Veranstaltung schriftlich zu erstellen, in Papierform mitzuführen und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Sie ist dafür verantwortlich, dass dieses Hygieneschutzkonzept mit den jeweiligen Vorgaben der Behörden übereinstimmt. Die Leitungsperson übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus in dem Sinne, dass sie Personen, die sich nicht an dieses Hygieneschutzkonzept halten, aus dem Haus weist.
  2. Personen mit Erkältungssymptomen sind nicht zugelassen.
  3. Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter den Teilnehmenden zu ermöglichen, sind die Kontaktdaten der Teilnehmenden (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Zeitraum des Aufenthaltes/ Kursdauer) zu dokumentieren und auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden zu übermitteln. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten müssen zu diesem Zweck einen Monat aufbewahrt werden. Der Leitende der Veranstaltung hat die Teilnehmenden bei Erhebung der Daten entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 DS-GVO in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren.
  4. Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger Allgemein- und ggf. Einzelverfügungen sowie bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im Zweifelsfall diesem Hygienekonzept vor.
  5. Veranstaltungen, die Körperkontakt erfordern, sind untersagt oder müssen durch die zuständige Behörde ausdrücklich genehmigt werden.
  6. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1 ½ Metern zwischen den Teilnehmern vor, während und nach der Veranstaltung ist zu beachten. Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmern zu tragen und sind ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.
  7. Es soll keine Gruppenbildung vor, während oder nach der Veranstaltung stattfinden.
  8. Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.
  9. Es erfolgt kein Austausch von Arbeitsmaterialien, das Berühren derselben Gegenstände ist möglichst zu vermeiden.
  10. Der Veranstaltungsraum ist regelmäßig zu lüften (mindestens 10 Minuten je volle Stunde).
  11. An den Eingängen des Gemeindehauses ist die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände gegeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich in den Toiletten die Hände zu waschen.
  12. Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden – werden nach dem Gebrauch desinfiziert.
  13. Die Toiletten im Gemeindehaus dürfen jeweils nur von einer Person betreten werden.
  14. Jede Veranstaltung muss im Pfarrbüro angemeldet werden (Tel. 09834-266). Dabei wird darauf geachtet, dass parallel stattfindende Veranstaltungen zu unterschiedlichen Zeiten beginnen und enden. Wer eine Veranstaltung im Gemeindehaus durchführt, erhält eine Ausfertigung dieses Hygieneschutzkonzeptes.
  15. Um die erforderlichen Mindestabstände während der Veranstaltungen einzuhalten, gelten folgende Obergrenzen bei der Nutzung der Räume:
  • Gemeindesaal – 15 Personen plus 5 Personen im hinteren, abgetrennten Teil
  • Probenraum des Posaunenchores – 12 Personen
  1. Veranstaltungen mit Bewirtung, auch durch externe Gastronomen, sind zurzeit im Gemeindehaus nicht möglich. Eine Benutzung der Küchen durch den Veranstalter kann ebenfalls nicht erlaubt werden.
  2. Zurzeit wird das Gemeindehaus Oberasbach nicht außerkirchlichen Nutzern überlassen.
  3. Dieses Schutz- und Hygienekonzept wird sichtbar in den Räumen des Gemeindehauses ausgehängt.

 

Oberasbach, 24. Juni 2020

Der Kirchenvorstand

 

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